Meine Steuern
Menu
25.02.2023

Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Der Mechanismus zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer wird angepasst. Neu werden in Nidwalden die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Die Gutschriften erfolgen neu im Fälligkeitsjahr. Dies erhöht die Nachvollziehbarkeit für die Steuerkundinnen und Steuerkunden.

Auf gewissen Erträgen wie Dividenden, Zinsen und Lotteriegewinnen erhebt der Bund eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent an der Quelle. Die Begünstigte Person erhält den Nettoertrag nach Abzug der Verrechnungssteuer ausbezahlt. Werden die Kapitalerträge und Gewinne korrekt in der Steuererklärung deklariert, erfolgt eine Gutschrift der provisorischen Verrechnungssteuer. Bisher erfolgte diese Gutschrift mit der provisorischen Rechnung des folgenden Steuerjahres. Neu werden die abgezogenen Verrechnungssteuern periodengerecht mit den Kantons- und Gemeindesteuern des Fälligkeitsjahres verrechnet.

© Kantonales Steueramt Nidwalden, 2024