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Fristerstreckung Natürliche Personen

Die Steuererklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Die Fristen können online verlängert werden. Details entnehmen Sie der Richtlinie „Frist zur Einreichung der Steuererklärung“ weiter unten auf dieser Seite. Wünschen Sie eine längere Frist, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Steueramt.


 

Alternativ können Sie die Frist auch im Steuerportal verlängern.

Die Fristerstreckung für juristische Personen finden Sie hier

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Abteilung Natürliche Personen Telefon 041 618 71 27
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