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Ruling

Ein Steuervorbescheid (Ruling) ist eine verbindliche Auskunft der Steuerbehörde zur steuerlichen Behandlung eines geplanten, konkreten und steuerlich relevanten Sachverhaltes auf entsprechende Anfrage einer steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Person.

Definition

Ein Steuervorbescheid (Ruling) ist eine verbindliche Auskunft der Steuerbehörde zur steuerlichen Behandlung eines geplanten, konkreten und steuerlich relevanten Sachverhaltes auf entsprechende Anfrage einer steuerpflichtigen Person.

Steuerrulings bilden einen Anwendungsfall des allgemeinen Vertrauensschutzes. Dabei handelt es sich um vorgängige Auskünfte der Steuerverwaltung, die zwar nicht Verfügungscharakter aufweisen, aber nach den allgemein anerkannten Grundsätzen von Treu und Glauben (Art. 9 BV) Rechtsfolgen gegenüber den Behörden auslösen können (BGE 2C_664/2013 vom 28. April 2014 E. 4.2).
Steuerrulings können sowohl Einzelsachverhalte (bspw. Steuerfolgen einer Umstrukturierung) wie auch Dauersachverhalte (bspw. steuerliche Qualifikation eines Mitarbeiterbeteiligungsplanes) betreffen. Sie können von der steuerpflichtigen Person oder von einem entsprechend bevollmächtigten Vertreter beantragt werden.

Verbindlichkeit

Die Bindungswirkung nach Treu und Glauben (Vertrauensschutz) einer Rulingauskunft bedarf folgender kumulativ zu erfüllender Voraussetzungen:

  • Der Sachverhalt wurde konkret, korrekt und vollständig dargelegt
  • Die Auskunft erfolgte durch die zuständige Behörde
  • Die allfällige Unrichtigkeit der Auskunft war für die antragsstellende Person nicht erkennbar
  • Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft wurden irreversible, nachteilige Dispositionen verwirklicht
  • Seit der Auskunft hat keine Gesetzesänderung stattgefunden
  • Die zuständige Behörde hat keine Vorbehalte zur Auskunft gebracht
Form und Inhalt

Rulinganfragen sind in schriftlicher Form mit den nötigen Vollmachten einzureichen. Die geplanten Transaktionsschritte bzw. die einzelnen Aspekte sind aufzuzeigen und steuerlich zu beurteilen sowie zu begründen. Zum Schluss erfolgt ein konkreter Antrag über die steuerliche Behandlung, welcher zur Genehmigung unterbreitet wird.

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Ruedi Imfeld Leiter Abt. Juristische Personen Telefon +41 41 618 71 87
Thomas Inderkum Leiter Abt. Natürliche Personen Telefon +41 41 618 71 19
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