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Besteuerung von Kapitalleistungen aus BVG

Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a) werden mit einer separaten Jahresssteuer besteuert.
Die Jahressteuer berechnet sich ohne Berücksichtigung von Abzügen und Freibeträgen.

Kapitalleistungen aus Vorsorge werden mit einer separaten Jahresssteuer zu einem Viertel des für dieses Einkommen allein massgebenden Tarifs besteuert, mindestens aber zu 0,5 Prozent (Grundtarif).

 

Die offizielle und stets aktuelle Gesetzessammlung mit den rechtsverbindlichen Erlassen finden Sie unter https://gesetze.nw.ch.

Haben Sie Fragen zur Besteuerung von Kapitalleistungen?

Abteilung Natürliche Personen Telefon 041 618 71 27
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