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Steuertarife

Die Kapitalgesellschaften entrichten nur noch eine feste Gewinnsteuer von 5.1 % des Reingewinnes sowie eine feste Kapitalsteuer von 0,1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Die Jahressteuer beträgt mindestens CHF 500.

Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften entrichten eine feste Gewinnsteuer von 5.1 % des Reingewinnes sowie eine feste Kapitalsteuer von 0,1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Die Jahressteuer beträgt mindestens CHF 500.

Vereine/Stiftungen

Die Vereine und Stiftungen entrichten eine feste Gewinnsteuer von 1 % des Reingewinnes sowie eine feste Kapitalsteuer von 0.1 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals.

Die direkte Bundessteuer erhebt lediglich auf dem Reingewinn eine Steuer von 4,25 %. Gewinne unter CHF 5’000 werden nicht besteuert.

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Ruedi Imfeld Leiter Abt. Juristische Personen Telefon +41 41 618 71 87
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