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Immobilienbewertung

Die Liegenschafts- und Marktmietwerte werden in aller Regel durch eine Besichtigung vor Ort durch das Kantonale Steueramt festgelegt.

Liegenschafts- und Marktmietwerte werden massvoll festgelegt.

Für die Bewertung gelten ein einfaches Verfahren und anerkannte Regeln.

Die so ermittelten Liegenschafts- und Marktmietwerte bilden die Grundlage für die Einkommens- und Vermögenssteuer. Der Eigenmietwert für die am Wohnsitz selbst bewohnte Liegenschaft beträgt 70 Prozent des Marktmietwerts.

Abteilung Immobilienbewertung

Gabriel Steinmann Leiter Abteilung Immobilienbewertung Telefon +41 41 618 71 24
Elmar Käslin Sekretär Immobilienbewertung Telefon +41 41 618 71 22
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