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Mindeststeuer

Juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Nidwalden haben mindestens eine Jahressteuer von CHF 500 zu entrichten.

Die Mindeststeuer tritt an die Stelle der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuern und wird nur erhoben, wenn die ordentlichen Steuern tiefer ausfallen als die Mindeststeuer.

Die feste Mindeststeuer beträgt gemäss Art. 98 Abs. 2 StG NW CHF 500.

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Ruedi Imfeld Leiter Abt. Juristische Personen Telefon +41 41 618 71 87
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