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Zuzug Schweiz/Ausland

Zuzug innerhalb der Schweiz / aus dem Ausland

Ziehen Sie in den Kanton Nidwalden und nehmen Sie hier Ihren Wohnsitz, werden sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern neu veranlagt.

Die Steuerpflicht besteht für das ganze laufende Steuerjahr in demjenigen Kanton, in welchem die steuerpflichtige Person am Ende dieser Periode (31. Dezember) ihren Wohnsitz hat (Zuzugskanton).

Steuerpflichtige, die vom Ausland in die Schweiz ziehen und hier ihren Wohnsitz nehmen, werden sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern neu veranlagt.

Die Veranlagung erfolgt nach der Methode der Gegenwartsbemessung, d.h. auf dem in der Schweiz vom Zuzugsdatum (Beginn der Steuerpflicht) bis zum 31. Dezember (Ende der Steuerperiode) effektiv verdienten Einkommen.

Bei Eintritt in die Steuerpflicht während der Steuerperiode wird das Einkommen für die Satzbestimmung auf ein Jahr umgerechnet.

Haben Sie spezifische Fragen? – Wir sind für Sie da.

Abteilung Natürliche Personen Telefon 041 618 71 27
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