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Genossenschaft & Korporation

Unter die öffentlichrechtlichen juristischen Personen fallen Institutionen des kantonalen Rechtes sowie öffentlichrechtliche oder kirchliche Körperschaften und Anstalten des kantonalen Rechtes wie Korporationen und Alpgenossenschaften.

Allgemein

Unter die öffentlichrechtlichen juristischen Personen fallen Institutionen des kantonalen Rechtes sowie öffentlichrechtliche oder kirchliche Körperschaften und Anstalten des kantonalen Rechtes wie Korporationen und Alpgenossenschaften.

Besteuerung

Die Korporationen und Alpgenossenschaften sowie übrige Körperschaften und Anstalten werden grundsätzlich wie Kapitalgesellschaften besteuert. Es entfällt jedoch die Mindeststeuer und der Gewinnsteuersatz bei der Bundessteuer beträgt lediglich 4.25 %.

Haben Sie spezifische Fragen zur Genossenschaft und Korporation?

Ruedi Imfeld Leiter Abt. Juristische Personen Telefon +41 41 618 71 87
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