Seit dem Jahr 2021 können die Steuern bereits vor dem Erhalt der Provisorischen Rechnung mittels Vorauszahlungen bezahlt werden. Monatliche Zahlungen können bei der Begleichung der Steuerrechnung unterstützen, indem beispielsweise mit monatlichen Raten während des Jahres die Steuern vorausbezahlt werden. Die Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2022 sind bis 31. Dezember 2022 zu bezahlen.
Den dafür notwendigen Einzahlungsschein wurden im Februar zusammen mit dem Aktivierungsschreiben für die Steuererklärung 2021 versandt. Sie können auch jederzeit unter steuerportal.nw.ch angezeigt werden. Hierzu müssen Sie sich vorab beim Steuerporal registrieren.
Bei weiteren Fragen zur Vorauszahlung wenden Sie sich bitte an steuerbezug@nw.ch.