Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben am 27. September 2020 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2020, https://www.nw.ch/politbusiness/60346) angenommen und dabei der Vorlage des Landrates mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59.4 Prozent den Vorzug gegeben.
Gegen eine weitere, vom Landrat am 26. August 2020 beschlossene Teilrevision des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2021, https://www.nw.ch/politbusiness/67136) wurde kein Referendum ergriffen.
Beide Steuergesetzrevisionen treten gemäss per 1. Januar 2021 in Kraft.