Meine Steuern
Menu
31.03.2020

Corona-Notverordnung – Nidwalden entlastet Unternehmen und Privatpersonen

Zahlungserleichterungen

Für Steuerrechnungen, welche zum Zeit punkt ihrer Fälligkeit nicht bezahlt werden konnten oder können, besteht ein Zahlungsaufschub bis am 30. Juni 2020. Für neue Rechnungen werden die Zahlungsfristen von 30 auf 90 Tage verlängert.

Bereits in Betreibung gesetzte Forderungen werden weiterhin gemäss den konkreten Verhältnissen im Einzelfall und unter Berücksichtigung des bundesrätlich angeordneten Rechtsstillstandes beurteilt.

Verzugszinsen, Ausgleichs­- und Vergütungszinsen

Damit Unternehmen und Privatpersonen nicht zusätzlich mit Zinsen belastet werden, werden der Verzugszins (aktuell 4 Prozent) sowie der Ausgleichs- und Vergütungszins (aktuell 0,1 %) für alle offenen Forderungen ab dem 1. April 2020 auf 0,0 % gesenkt. Diese Regelung gilt bis am 31. Dezember 2020. Für die direkte Bundessteuer gelten analoge Regelungen wie bei der Kantons- und Gemeindesteuer.

Einreichungsfrist für Steuererklärung

Die Einreichungsfrist für die Steuererklärung von Privatpersonen wird vom 31. März 2020 automatisch auf den 30. Juni 2020 erstreckt.

© Kantonales Steueramt Nidwalden, 2024