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27.01.2023

Einspeisevergütungen für kleine private Solaranlagen sind steuerfrei

Entschädigungen für die Lieferung von Energie (insbesondere Strom) aus Photovoltaikanlagen auf Grundstücken des Privatvermögens stellen grundsätzlich steuerbares Einkommen dar. Aus verwaltungsökonomischen Gründen sind Entschädigungen für die Lieferung von Energie aus solchen Anlagen allerdings nur steuerbar, soweit sie die Produktion von 10’000 kWh pro Jahr übersteigen (Bagatellprinzip). Das Kantonale Steueramt hat die Richtlinie über die Liegenschaftenkosten (Kapitel 4) entsprechend angepasst. Die Änderung gilt ab Steuerperiode 2022.

© Kantonales Steueramt Nidwalden, 2024