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21.07.2020

Kantonale Abstimmung: Teilrevision des Steuergesetzes am 27. September 2020

Das Schweizer Stimmvolk hat am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen.

Im Kanton Nidwalden hat der Landrat die kantonale Umsetzung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2020 am 26. Juni 2019 beschlossen. Im Anschluss ist gegen die Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen von 6 auf 5.1 Prozent das konstruktive Referendum ergriffen und am 4. November 2019 mit 406 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden.

Die kantonale Abstimmung vom 17. Mai 2020 ist wegen der Corona-Pandemie verschoben und inzwischen neu auf den 27. September 2020 angesetzt worden. Dem Stimmvolk werden sowohl die Vorlage des Landrates als auch der Gegenvorschlag des Referendumskomitees unterbreitet. Das revidierte Steuergesetz soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Link zu den Gesetzestexten

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