Unter die öffentlichrechtlichen juristischen Personen fallen Institutionen des kantonalen Rechtes sowie öffentlichrechtliche oder kirchliche Körperschaften und Anstalten des kantonalen Rechtes wie Korporationen und Alpgenossenschaften.
Genossenschaft & Korporation
Allgemein
Unter die öffentlichrechtlichen juristischen Personen fallen Institutionen des kantonalen Rechtes sowie öffentlichrechtliche oder kirchliche Körperschaften und Anstalten des kantonalen Rechtes wie Korporationen und Alpgenossenschaften.
Besteuerung
Die Korporationen und Alpgenossenschaften sowie übrige Körperschaften und Anstalten werden grundsätzlich wie Kapitalgesellschaften besteuert. Es entfällt jedoch die Mindeststeuer und der Gewinnsteuersatz bei der Bundessteuer beträgt lediglich 4.25 %.